Meine Uni wird von 18.000 Studierenden besucht. Wir haben 18 Kopierer. Wie soll das gehen #unirahmenvertrag
— Lea (@LeSchu_) November 1, 2016
Möglich gemacht wurde die freie Vervielfältigung von Texten im Netz durch einem Vertrag der Kultusministerkonferenz mit der Verwertungsgesellschaft VG Wort. Die VG Wort ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der Vergütungen für Nutzungsrechte regelt. In diesem Fall war bislang eine pauschale Zahlung vorgesehen. Nun sollen neue Bestimmungen greifen, die auf ein Urteil des Bundesgerichtshof zurückgehen. Die Kultusministerkonferenz und die VG Wort schlagen einen neuen Vertrag vor. Demnach müsste zukünftig jeder Text einzeln abgerechnet werden. Die VG Wort will so die Rechte der Urheber stärken, doch damit steigt der organisatorische Aufwand für die Dozenten enorm. In einem ersten Pilotversuch an der Uni Osnabrück wurden die neuen Reglungen bereits getestet. Die Lehrenden hatten dabei erhebliche Probleme, alle Dokumente einzeln auf Verlagslizenzen und nach Paragraphen zu testen. In der Folge stellten sie deutlich weniger Material zur Verfügung als wünschenswert. Viele Universitäten wollen einen solchen Vertrag daher nicht unterschreiben: Analoge Kopien wären so wieder deutlich stärker gefragt.
Den persönlichen Kopierer immer mit in die Uni nehmen.
— Chouxsie (@chouxsie) June 13, 2016
Noch befindet sich die Verteilungsfrage der VG Wort in der Schwebe. Auch auf der jüngsten Mitgliederversammlung konnte keine Einigung erzielt werden. Momentan können alle Studierenden also noch hoffen, nicht einen Großteil ihrer Uni-Zeit in Kopierer-Schlangen stehen zu müssen.
Hochschulkarte
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[Moritz Niehoff]
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