Zwei Auslandssemester – viele Kosten
Die Musterklage der Bachelorstudentin im Fach International Business könnte künftig allen Studis helfen, die im Ausland waren. Sie hatte beim Finanzamt ihre beiden Auslandssemester in London und Dublin angegeben, die ihr laut Studienordnung im Bachelor vorgeschrieben wurden. Während sie diese absolvierte, blieb ihr gemeldeter Hauptwohnsitz bei ihren Eltern in Deutschland – die Zusatzkosten im Ausland gab sie in ihrer Einkommenssteuererklärung an.
Ungleichbehandlung von Studis und Arbeitnehmern
Doch für das Finanzamt war dies nicht ausreichend Grund, um die Kosten zu übernehmen. Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die erste Tätigkeitsstelle der Studentin während der Auslandssemester an der ausländischen Universität war und damit nicht in den Geltungsbereich des deutschen Finanzamtes falle.
Gegen dieses erste Urteil des Finanzgerichtes reichte die Studentin nun Klage beim Bundesfinanzhof ein, denn im Gegensatz zu Studierenden bekommen Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden, alle dort anfallenden Kosten längst erstattet. Studis, die ins Ausland müssen, tragen allerdings alle Kosten selber. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der Klage nun endlich ein Ende gesetzt werden. Wir drücken die Daumen, dass die Studentin Recht bekommt. Schließlich wäre dies ein Lichtblick und eine finanzielle Entlastung für alle Studis!
Hochschulkarte
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