Das Präsidium erklärte, es habe dafür Sorge zu tragen, dass die Mindestvoraussetzungen für die zur Erfüllung universitärer Aufgaben erforderliche Kommunikation sichergestellt sei. Dazu gehöre die offene Kommunikation. Diese beruhe nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik. Ein Gesichtsschleier behindere diese offene Kommunikation. Daher dürfe er in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung im weitesten Sinne beziehen, nicht getragen werden. Auf dem Campus dürfen der Vollschleier Burka oder Niqab, ein Schleier, bei dem ein Augenschlitz frei bleibt, weiterhin getragen werden.
Die Entscheidung der Uni hat in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erregt. Während von Politiker der Parteien CDU, FDP, SPD und AfD Beifall kam, kritisierte Lasse Petersdotter von Bündnis 90/Die Grünen die CAU. Eine freiheitlich demokratische Gesellschaft dürfe Menschen nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen und Ausdrucksweise von staatlichen Bildungseinrichtungen ausschließen, so der hochschulpolitische Sprecher der Landtagsfraktion. Und weiter: Dozierende und Professoren seien weder in der Lage noch beauftragt, die Mimik und Gestik der Studierenden zu bewerten.
Dagegen betonte der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), er habe bereits vor einem Jahrzehnt klargemacht, dass im Unterricht – ob in Schule und oder Uni – das Gesichtzeigen pädagogisch und lerntechnisch unverzichtbar sei. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) kündigte eine Gesetzesinitiative gegen das Tragen von Gesichtsschleiern auch in Schulen an.
[PA]
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