Unterdessen fordert die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für das Sommersemester 2020 ein "differenziertes Vorgehen". HRK-Vizepräsident Prof. Dr. Ulrich Radtke sagte, grundsätzlich müsse das Sommersemester 2020 "unbedingt als regulärer Teil des Studiums oder der Qualifizierung anerkannt werden". Im Sinne der Studierenden, Lehrenden und Forschenden dürfe dies kein verschenktes Semester sein, so Radtke. "Alle Anstrengungen der Hochschulen zielen darauf ab, den Wissenschaftsbetrieb möglichst umfassend fortzuführen. Das heißt, für Studierende muss diese Zeit als Studienzeit gelten, wenn sie dies wollen. Und für Lehrende und Forschende dürfen in ihrer Biografie keine Lücken bei Lehrerfahrung oder Forschungsleistung entstehen."
Auch die HRK stellt einen Nachteilsausgleich in Aussicht. Ein solches Vorgehen, etwa durch Nicht-Anrechnung des Semesters auf die Regelstudienzeit oder durch die Verschiebung von Prüfungszeitpunkten, sei für alle Studierenden, besonders aber für sozial schwächere oder Studierende, die durch Pflege und Erziehung gebunden sind, überaus wichtig. "Prüfungs- und Abschlussmöglichkeiten wollen wir so umfassend wie möglich eröffnen und rechtssicher gestalten. Wir müssen aber unbedingt der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Prüflinge sich derzeit nur unter erschwerten Bedingungen vorbereiten können und dass Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen trotz aller Anstrengungen nur zum Teil durch digitale Formate ersetzt werden können", so Radtke. "Dies darf den Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen." Die Forschung wird laut HRK in größtmöglichem Umfang weitergehen.
Sommersemester 2020CoronaCorona-KriseNicht-Semester. offener BriefForderungHRKHochschulrektorenkonferenzForderungAppellNachteile abwendenStudiumBibliotheken geschlossenPandemieCovid-19