Studierende können bis zu 500 Euro monatlich als Überbrückungshilfe bekommen (Foto: pathdoc/Shutterstock.com) Studierende können bis zu 500 Euro monatlich als Überbrückungshilfe bekommen (Foto: pathdoc/Shutterstock.com)
Bis zu 500 Euro monatlich

Überbrückungs­hilfe für Studenten ab sofort

Ab Dienstag, 16. Juni 2020, um 12:00 Uhr können Studierende den Antrag für die lang geplante Überbrückungshilfe stellen. Dies kündigte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek am Montag, 15. Juni auf einer Pressekonferenz an. Dann sollen Studentinnen und Studenten, die sich Corona-bedingt in einer finanziellen Notlage befinden und dies auch nachweisen, einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Monat für die Monate Juni bis August erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. 100 Millionen Euro stehen laut Karliczek dafür bereit. Gedacht ist das Geld für Studenten, die nicht BAföG-berechtigt sind. Alle Studierenden aus dem In- wie Ausland an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland seien antragsberechtigt, unabhängig von Alter oder Semesterzahl, so die Ministerin.
 


"Die Zuschüsse, die jetzt online beantragt werden können und dann von den Studentenwerken vor Ort bearbeitet werden, sind […] Teil eines Gesamtpaketes. Ein Paket, das junge Menschen an Fachhochschulen und Universitäten in der Corona-Krise unterstützen soll, und zwar ganz unabhängig von Herkunftsland, Alter oder auch Semesterzahl", erklärte Karliczek auf der Pressekonferenz. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) versichert auf der Informationsübersicht zur Überbrückungshilfe zudem, dass die Beantragung der Zuschüsse auch von Studierenden mit einem Stipendium oder einem Darlehen möglich sei, sofern die finanzielle Not noch immer gegeben sei. Im Zusammenhang mit dem BAföG stellt Karliczek klar, dass für dieses bereits weitgehende Anpassungen getroffen worden seien. Die Überbrückungshilfe sei die zweite Säule des Unterstützungspaketes, die "schnell und unbürokratisch denjenigen helfen soll, die eben keinen Anspruch auf BAföG haben."

Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden, jedoch muss man sie für jeden Monat neu beantragen. Sie kann je nach persönlichem Kontostand zwischen 100 und 500 Euro liegen. Die Antragstellung geschieht über dieses bundesweit einheitliche Online-Verfahren vom BMBF. Anschließend wird der Antrag von den lokal zuständigen Studierendenwerken weiterbearbeitet. Da das Online-Portal zur Antragsbearbeitung laut Pressemitteilung des Studierendenwerks Hamburg vom 15. Juni zum Zeitpunkt der ersten Antragsentgegennahme jedoch noch programmiert wird, könne erst ab dem 25. Juni eine Auszahlung veranlasst werden.

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Der Autor: Patrick Kern
Der Autor: Patrick Kern

Der Autor: Patrick Kern

Er ist ein echter Allrounder: Patrick ist neugierig und probiert alles aus – ob in der Freizeit oder bei Pointer. Mal läuft er kilometerlang durch Matsch und Meer, mal berichtet er in Vlogs von seinem Lehramtsstudium, mal schreibt er Artikel zu aktuellen Studi-Themen. Bei seinen Hobbys stehen Geschicklichkeits-Sportarten an erster Stelle, die ihn bereits ins Fernsehen gebracht haben. Schwach wird Patrick bei Netflix, bei Musik aus seiner Kindheit und bei italienischer Küche.