Seit Juni können Studierende einen Antrag auf Finanzhilfe stellen, wenn sie coronabedingt beispielsweise Einkünfte aus einem Nebenjob nicht mehr erhalten. Je nach Kontostand können dann bis zu 500 Euro als Nothilfe ausgezahlt werden. Den Antrag müsse sie jeden Monat neu stellen. Der Zuschuss wird für maximal drei Monate gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn den Studenten das nicht reicht, können sie einen zinsfreien Studienkredit bei der KfW beantragen.
"Oft scheitern die Anträge an Formalia, wenn beispielsweise die Kündigung des Nebenjobs nicht ausdrücklich auf pandemiebedingte Gründe verweist. Die hohe Ablehnungsquote zeigt, wie intransparent die Förderansprüche offensichtlich sind. Den Studierenden hilft das nicht", so Brandenburg auf seiner Website. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums gegenüber dem "Tagesspiegel" seien bei fast 40 Prozent aller abgelehnten Nothilfeanträge Dokumente unvollständig oder nicht lesbar gewesen. Die Hälfte aller abgelehnten Anträge weise keine "pandemiebedingte akute Notlage" nach.
Nicht nur werden höchst sensible Daten wie Personalausweis oder Kontostand abgefragt, unvollständige Dokumente könnten zudem dazu führen, dass einem die dringend benötigte Hilfe verwährt bleibt. Studenten, denen kein Bafög gewährt wurde, werden wegen Formfehlern im Stich gelassen und indirekt dazu gedrängt, sich mit einem Studienkredit zu verschulden, da dieser gerade zinsbefreit ist. Und das, nachdem sie dem mit ihrem Nebenjob vielleicht gerade entgehen wollten. Das Bundesbildungsministerium sollte sich unbedingt angehalten fühlen, den Antragsstellern entgegenzukommen. So sieht keine Fairness aus - und den Studierenden hilft das nicht.
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