In einem Schreiben des Ministeriums an das Deutsche Studentenwerk, das für die Bearbeitung der Anträge auf Nothilfe zuständig ist, betont Staatssekretär Achim Meyer auf der Heyde, wie wichtig es sei, dass insbesondere "akut notleidende Studierende eine Perspektive bekommen und ihr Studium nicht aus finanziellen Gründen abbrechen". Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) äußerte sich ebenfalls zu der beschlossenen Verlängerung. "Ich erhalte viele Zuschriften, in denen mir Studierende ihre ganz persönliche Situation schildern", sagt sie. Deshalb sei es ihr wichtig, dass niemand sein Studium abbrechen müsse, "weil eigene Verdienstmöglichkeiten weggebrochen sind oder sich das Einkommen der Eltern verringert hat."
Die Nothilfe war vorher bis zum Ende des Wintersemesters im März 2021 befristet. Sie ist vorwiegend für Studierende ausgelegt, die zum Beispiel durch einen pandemiebedingten Wegfall des Nebenjobs in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Im Zuge der Verlängerung soll auch das bundesweite Online-Antragsportal des Deutschen Studentenwerks weiter betrieben werden, über das man schnell, leicht und übersichtlich die jeweiligen Anträge stellen kann. Die Studierendenwerke vor Ort entscheiden dabei weiterhin über die Berechtigung der Antragsteller und führen auch die Auszahlungen durch. Das Geld, 100 bis maximal 500 Euro pro Monat, muss nicht zurückgezahlt werden, wenn die Studierenden per Kontoauszug nachweisen können, dass sie sich pandemiebedingt in einer Notlage befinden.
Der Antrag auf Nothilfe muss auch weiterhin für jeden Monat separat gestellt werden. Da vor allem in den letzten beiden Monaten des Jahres 2020 besonders viele Anträgen gestellt worden sind, macht das Bundesbildungsministerium darauf aufmerksam, dass es zu einer Verzögerung bei der Antragsbearbeitung und Geldauszahlung kommen könne. Dadurch, dass die Überbrückungshilfe Ende September auf Grund der sich entspannenderen Corona-Lage ausgelaufen war und erst ab dem 20. November wieder beantragt werden konnte, haben die hohen Antragszahlen sowie die zu bearbeiteten BAföG-Anträge des Wintersemesters die einzelnen Studierendenwerke vor eine große Herausforderung gestellt. Es wird auch weiterhin mit einer hohen Zahl an Anträgen in den kommenden Monaten gerechnet.
[PA]
Überbrückungshilfemärz 2020 bis juni november 2020 bis junijuni 2021 angefallenerweiterung eines online shopsbitte beachteneintrittskosten bei großen plattformencorona bedingteumsatzeinbruch von mindestens 3020.000 euro pro monatfebruar 2021marketing und werbekostenüberbrückungshilfe ii2020 bis juni 2021fixkosten erstattetmindestens 30 prozentzeitraum märz 2020umsetzung von hygienekonzepten7.500 euroseptember bis dezember 202090 prozent