Laut Brink wurde bei vielen Examen mit Fernaufsicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Am Samstag in Stuttgart erklärte er laut Medienberichten: "Dauerhafte Kontrolle von Studierenden in Prüfungssituationen durch technische Tools, die zu stark ins Private gehen, ist nicht akzeptabel."
Manche Lehrkräfte hätten bei dem Versuch, Betrugsversuche von Studierenden auf dem heimischen Rechner zu verhindern, übertrieben. Der Einsatz von Überwachungssoftware bei Online-Prüfungen verstoße gegen den Datenschutz und die IT-Sicherheit, so Brink. Zahlreiche Studierende seien dazu gezwungen gewesen, sich eine Software auf den Rechner zu laden, um an den Prüfungen teilzunehmen. So konnte z.B. verhindert werden, dass Prüflinge Suchmaschinen benutzten, etwas aus der Zwischenablage kopierten oder einen zweiten Bildschirm verwendeten, um Informationen abzuschreiben.
Die Studierenden mussten während der Klausuren ihre Kamera und ihr Mikrofon anlassen und durften ihren Platz am Rechner nicht verlassen. Dass man anhand der Mimik erkennen wolle, ob jemand bei einer Klausur betrügt, ist laut dem Datenschutzbeauftragten ein massiver Eingriff in die Freiheit der Studierenden.
Brink hat einen Vorgabenkatalog erarbeitet, um fortan Verstöße gegen den Datenschutz und die IT-Sicherheit zu verhindern. So soll nach seinem Willen zwar eine Videoaufsicht erlaubt sein, aber künftig ein Aufzeichnungsverbot gelten. Der Einsatz von Plattformen zur Fernaufsicht wie die Software des US-Anbieters Proctorio dürfen demnach nicht mehr angewendet werden. Die Software scannt den Rechner des Prüflings nach möglichen Hilfsmitteln, die in der Klausur nicht erlaubt sind. Dadurch hat sie auch Zugang zu den privaten Daten. In Bezug darauf hatte es bereits eine ganze Reihe von Hinweisen und Beschwerden gegeben. Zudem wird kritisiert, dass Hochschulen vor den Klausuren eine unzulässige Einwilligung der Studierenden einholen, um die Software zu benutzen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte bereits am 15. Juli das Gutachten "Spähsoftware gegen Studenten" vorgelegt, in der auf die Gefahr von Online-Proctoring für die IT-Sicherheit und den Datenschutz hingewiesen wird. Dieses Gutachten soll als Grundlage für potentielle Klagen dienen. Der Verein sucht nun nach Studierende, die gegen diese Überwachungspraxis rechtlich vorgehen wollen. Betroffene Hochschulen sind die Technische Universität Darmstadt, Technische Universität München, die Universität Erfurt und die Humboldt-Universität zu Berlin.
[Tabea-Jane Mählitz]
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