Nicht nur die Leistungen Dritter müssen in wissenschaftlichen Arbeiten als Zitat ausgewiesen werden, auch eigene zuvor erbrachte Leistungen muss man angeben (Foto: fizkes/Shutterstock.com) Nicht nur die Leistungen Dritter müssen in wissenschaftlichen Arbeiten als Zitat ausgewiesen werden, auch eigene zuvor erbrachte Leistungen muss man angeben (Foto: fizkes/Shutterstock.com)
Wissenschaftliches Arbeiten

So vermeidest du ein Selbstplagiat

Im Studium wirst du relativ schnell mit dem Begriff "Plagiat" vertraut gemacht und lernst, korrekt zu zitieren. Doch während es relativ klar ist, warum du die Leistungen und Gedanken anderer in deiner Arbeit kenntlich machen musst, sieht es bei eigenen Formulierungen nur vermeintlich anders aus. Zwar gibst du dann nicht die Leistungen Dritter als deine eigenen aus, dennoch ist das Selbst- oder Eigenplagiat nicht erlaubt. Bei Pointer erfährst du, wann du dich des Selbstplagiats schuldig machst, was erlaubt ist und wie du dich am besten selbst zitierst.

Hausarbeiten und andere Seminararbeiten

Das Offensichtlichste zuerst: Selbstverständlich darfst du eine Hausarbeit, die du in einem Seminar eingereicht hast, nicht in einem anderen Kurs erneut einreichen. Denn für jede Prüfung musst du eine eigenständige Leistung erbringen. Wenn du auf einer älteren Arbeit aufbaust und gegebenenfalls eine gelungene Formulierung aus jener Arbeit wiederverwenden willst, begibst du dich auf dünnes Eis. Zwar bist du selbst die Quelle dieser Formulierung und dieses Gedankens, doch du hast sie zuvor bereits verwendet. Da du eine unveröffentlichte Arbeit nicht klassisch zitieren kannst, ist ein Hinweis in der Einleitung oder einer Fußnote auf die vorherige Arbeit hier der richtige Weg, um dich nicht des Selbstplagiats schuldig zu machen. Nicht alle Dozentinnen und Dozenten sehen das Thema bei Hausarbeiten so eng, doch mit dem Verweis bist du auf der sicheren Seite. In der Regel wird kein Verweis verlangt, wenn du Themen älterer Hausarbeiten in abgewandelter und erweiterter Form übernimmst. Wenn du dir unsicher bist, ob du dich in einem konkreten Fall des Eigenplagiats schuldig machst, sprich mit deiner Dozentin oder deinem Dozenten darüber.
 


Qualifikationsarbeiten

In jedem Fall musst du auf die Verwendung bereits erbrachter Leistungen hinweisen, wenn du an einer Qualifikationsarbeit sitzt. Für Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Promotions- oder Habilitationsarbeiten gilt nicht nur, dass sie kein zweites Mal verwendet werden dürfen, sondern auch, dass sie eine erkennbare Mehr-Leistung zu vorangegangenen Arbeiten darstellen müssen. Viele finden ein Thema, zu dem sie im Laufe ihrer akademischen Karriere immer weiter arbeiten und bei dem sie auf früheren Ergebnissen aufbauen. Greifst du bei deiner Masterarbeit beispielsweise auf bereits erbrachte Leistungen aus deiner Bachelorarbeit zurück, musst du dich selbst zitieren - so wie du auch andere Autorinnen und Autoren zitierst. Zusätzlich ist auch hier ein Hinweis in der Einleitung nicht verkehrt.

Veröffentlichte Arbeiten

Ganz gleich, ob du gerade an einer einfachen Haus- oder Seminararbeit oder an einer Abschlussarbeit sitzt: Wenn du Leistungen verwenden willst, die du bereits veröffentlicht hast, musst du sie als Zitat ausweisen. Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass du dich am effizientesten vor Eigenplagiaten schützt, indem du auf die Verwendung bereits geleisteter unveröffentlichter Arbeiten hinweist und bei veröffentlichten Arbeiten auf diese nach den gängigen Zitierregeln für wissenschaftliche Texte verweist. Das gilt noch einmal mehr, wenn die Arbeit, die du gerade schreibst, publiziert werden soll.

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Der Autor: Hauke Koop
Der Autor: Hauke Koop

Der Autor: Hauke Koop

In Lüneburg geboren und aufgewachsen, zog es Hauke für die Ausbildung nach Hamburg. Im Anschluss begann er in der Hansestadt ein Studium der Politikwissenschaft. Der Cineast und Serienjunkie fährt gerne lange Strecken mit dem Fahrrad und findet Radrennen auch im Fernsehen spannend. Für Pointer schreibt er unter anderem über Filme, Musik und aktuelle (Uni-) Themen.