Zugangsbedingungen
- Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
• einem Beratungsgespräch an der Hochschule - Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
• einem Beratungsgespräch an der Hochschule
• einer Eignungsprüfung - Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
• in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
Voraussetzung ist gemäß § 17 Abs. 5 SächsHSFG eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf, ein Beratungsgespräch an der Hochschule sowie das Bestehen einer entsprechenden Zugangsprüfung.
Vorbereitende Kursangebote
Ja
Interessenten ohne Hochschulzugangsberechtigung sowie Berufstätige, deren Ausbildung länger zurück liegt bzw. die Hochschulzugangsberechtigung über eine berufliche Weiterbildung erworben haben, können sich im Vorbereitungskurs "ACCESS COURSES" fit für das Studium machen.
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"Kontakt Studieren ohne schulische HZB